Frage:
Was muss ich bei Gewinnspielen beachten, da sie ja eigentlich nicht erlaubt sind?
Ramona M
2006-06-20 01:51:51 UTC
Was muss ich bei Gewinnspielen beachten, da sie ja eigentlich nicht erlaubt sind?
Sechs antworten:
2006-06-20 02:14:57 UTC
Also Gewinnspiele sind nich illegal.

Glücksspiele sind illegal wenn sie betrieben werden ohne gemeldet zu sein. D.h. wenn du nun eine art Casino aufmachst und dort Glückspielmöglichkeiten zur Verfügung stellst muss dies der Steuerbehörde gemeldet werden (die bekommt nähmlich 80% des gewinns) :)

Na ja, wenn du es also in kleinem Kreis machen willst ohne Steuern zu zahlen, solltest du dafür sorgen das die Behörden davon keinen Wind bekommen.
merz100
2006-06-20 17:58:44 UTC
Gratisverlosungen, Gewinnspiele und Preisausschreiben

durch Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende und andere

Wiederholt haben sich Gerichte mit Gratisverlosungen befaßt.

Lotterierechtlich kann gegen solche Verlosungen vorgegangen werden, wenn für die Teilnahme

an der Ausspielung ein Einsatz, wenn auch in versteckter Form, vorliegt.

Wettbewerbsrechtlich sind Gratisverlosungen und sonstige Gewinnspiele nicht generell

unzulässig. Sie verstoßen jedoch dann gegen § 1 UWG, wenn besondere Umstände hinzutreten,

die den Vorwurf der Unlauterbarkeit begründen.

Solche Umstände sind nach anerkannter Rechtssprechung:

1. rechtlicher Kaufzwang (Kaufverpflichtung als Voraussetzung für die Teilnahme)

Schon die Aussage „Jeder zehnte Kunde gewinnt 50 Euro“ ist unzulässig, denn das Wort

„Kunde“ erweckt den Eindruck, dass nur bei gleichzeitigem Kauf einer Ware eine

Gewinnchance besteht.

Unzulässig ist z.B. auch, wenn für den Kauf einer Ware jeweils auf Bonus-/Kundenkarten ein

Abschnitt abgestempelt wird und unter den vollen Kundenkarten zu einem bestimmten

Zeitpunkt Gewinne verlost werden sollen. (analog: Ausgabe von Losen bei einem Einkauf für

z.B. über 25 Euro und Ziehung unter diesen Losen zu bestimmtem Zeitpunkt)

2. Ausübung eines psychologischen Kaufzwangs

Ein psychologischer Kaufzwang ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung dann anzunehmen,

wenn der Kunde

• zur Teilnahme an der Verlosung das Ladengeschäft betreten muss und durch die in der

Werbung angekündigten Gewinne und Gewinnchancen ein Anreiz zum Betreten des

Geschäfts geschaffen wird,

• sich nach der Art des Geschäfts üblicherweise einer Kauferwartung ausgesetzt sieht bzw.

• mit dem Verkaufspersonal Kontakt aufnehmen muss oder sich in der Teilnahme an der

Verlosung vom Verkaufspersonal beobachtet fühlen muss.

Ausnahme: Die Teilnahmekarten bzw. Einwurfboxen befinden sich in anonymen und frei

zugänglichen Bereichen, z.B. im Supermarkt außerhalb der Kassenzone.

Einen Ausweg bietet auch die Möglichkeit, wenn in der Werbung gleichzeitig eine Adresse

angegeben wird, an welche die Teilnahmescheine eingesandt werden können, so dass der

Kunde nicht verpflichtet ist, den Laden aufzusuchen.

Der Kunde darf auch nicht gezwungen sein, den Laden zu betreten um die Frage in einem

Preisrätsel beantworten zu können. Möglich ist hingegen, die Lösung von außen sichtbar, z.B.

im Schaufenster zu „verstecken“ (z.B. Schaufenstersuchspiel in verschiedenen Geschäften

eines Gewerbevereins od. Werberings).

Psychologischer Kaufzwang liegt nicht vor, wenn der Kunde nicht durch Werbemaßnahmen

auf die ausliegenden Teilnahmescheine hingewiesen wird, das Geschäft also ausschließlich als

Kaufinteressent betritt und erst im Geschäft von der Verlosung erfährt.

Versandhäuser müssen bei Gewinnspielen stets darauf hinweisen, dass die Teilnahme

unabhängig von einer Bestellung ist.++++++
Sebastian W
2006-06-20 11:16:31 UTC
Viele Anbieter im Internet sitzen auf Offshore-Inseln und arbeiten mit ausländischen Lizenzen. So etwas zu bekommen ist gar nicht mal schwer, mit ca 20.000 Euro aber teuer. Wie überall gibt es seriöse die Gewinne auszahlen und unseriöse, die nicht auszahlen. Die kann man dann auch nicht verklagen, da man sich auf ein "sittenwidriges" Geschäft eingelassen hat.



Gibt der ganzen Sache wohl noch einen zusätzlichen Kick :-) Zuerst hofft man zu Gewinnen, und dann hofft man den Gewinn auch zu kriegen :-)
spieleversteher
2006-06-20 10:30:05 UTC
Gewinnspiele sind nicht illegal ;) Ansonsten würde sich jeder, der solche veranstaltet in den Knast wandern...



Glücksspiele, Wetten usw sind dann illegal, wenn Sie ohne staatliche Lizenz betrieben werden. Die einzige nichtstaatliche Lizenz in Deutschland hat Bet and Win.



Was viele nicht wissen: Bei nicht lizensierten Glücksspielen macht sich sowohl der Veranstalter, als auch der Spieler strafbar. Wenn ihr also bei einem Online Casino spielt, könnt ihr dafür genauso verklagt werden, wie der Betreiber des Casinos.



Was Du beachten musst ist also: Ohne Lizenz geht's nicht.
der Lu
2006-06-20 09:03:38 UTC
Dass es dir dabei richtig gut geht, wenn du schon verbotene Sachen tust. Es muss sich ja lohnen.
2006-06-20 08:57:14 UTC
meinst du Glückspiele? Na dann das du dich nicht erwischen läßt,wenn du sie machst ;-)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...